UPE-Aufschlage
Der UPE-Aufschlag ist ein Preisaufschlag auf die unverbindlich empfohlenen Preise für Ersatzteile. Dieser Aufschlag ist branchenüblich, beispielsweise auf Grund des konkreten Beschaffungsaufwandes oder auf Grund der Lagerhaltung. Der Kfz-Sachverständige hat die Höhe des UPE-Aufschlags in seinem Gutachten zu berücksichtigen. Wird das Fahrzeug in Stand gesetzt, wird der UPE-Aufschlag in der Regel ohne weiteres durch den Haftpflichtversicherer bezahlt. Wird jedoch die Reparatur nicht durchgeführt, weil beispielsweise ein Ersatzfahrzeug beschafft wird, ist es wichtig, den im Gutachten enthaltenen UPE-Aufschlag durchzusetzen, um die vollen Reparaturkosten als Anzahlung für das Ersatzfahrzeug nutzen zu können. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass vielfach der UPE-Aufschlag für eine ordnungsgemäße Reparatur erforderlich ist und daher auch bei so genannter fiktiver Abrechnung zu erstatten ist.
Bitte kontaktieren Sie uns bei konkreten Fragen, da die Rechtsprechung zu dieser Thematik nicht einheitlich ist!
Beispiel:
Im Gutachten wird der UPE-Aufschlag berücksichtigt. Der Versicherer lehnt bei fiktiver Abrechnung die Zahlung des UPE-Aufschlags ab.
Vorgehensweise: Ist der UPE-Aufschlag für die Marke und die Region üblich, ist der UPE-Aufschlag auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten.
Achtung: zwar gibt es zum UPE-Aufschlag uneinheitliche Rechtsprechung, aber bei der fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis ist die tatsächliche Reparatur gerade nicht maßgeblich. Nichts anderes ergibt sich aus der Neufassung des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften: Durch diese Änderung sollte nicht die Zulässigkeit einer fiktiven Schadensabrechnung — einschließlich des UPE-Aufschlags betreffenden — schlechthin beseitigt werden, sondern nur die Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils an dessen tatsächlichen Anfall geknüpft werden.
Urteile:
Urteil des AG Hamburg-Wandsbek vom 11.01.2008, AZ: 715 C 194/07
Anspruch auf Erstattung des fiktiven UPE-Aufschlags und der fiktiven Verbringungskosten
Urteil des AG Gelsenkirchen vom 15.11.2007, AZ: 32 C 401/07
UPE-Aufschlag ist erstattungsfähig, da üblich
Urteil des LG Bochum vom 19.10.2007, AZ: 5 S 168/07
Der Kläger auch Anspruch auf den im Gutachten des Sachverständigen in Ansatz gebrachten UPE-Aufschlag und Verbringungskosten
Urteil des AG Dortmund vom 28.08.2007, AZ: 428 C 1261/07
Auch UPE-Aufschlag und Verbringungskosten sind bei der fiktiven Abrechnung zu berücksichtigen
Urteil des AG Bottrop vom 25.07.2007, AZ: 8 C 180/07
Der Kläger hat Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB. Dazu gehören die im Gutachten des Sachverständigen kalkulierten Stundensätze und der UPE-Aufschlag
Urteil des AG Gummersbach vom 06.02.2007, AZ: 1 C 598/06
Kosten für UPE-Aufschlag und Verbringungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten, jedenfalls dann, wenn sie ortsüblich sind
Urteil des LG Koblenz vom 07.09.2006, AZ: 14 S 68/06
Verbringungskosten und UPE-Aufschlag sind dann zu ersetzen, wenn vor Ort des Geschädigten keine gleichermaßen geeignete Werkstatt vorhanden ist, die diese Arbeiten durchführen kann. Dies gilt auch bei fiktiver Abrechnung
Urteil des LG Koblenz vom 18.08.2006, AZ: 14 S 68/06
UPE-Aufschlag ist auch bei fiktiver Abrechnung zu ersetzen
Urteil des LG Köln vom 31.05.2006, AZ: 13 S 4/06
Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, sich auf Stundenverrechnungssätze von bestimmten Werkstätten in der Region verweisen zu lassen, wenn er fiktiv abrechnet. Gleiches gilt für UPE-Aufschlag und Verbringungskosten
Urteil des AG Nürnberg vom 28.03.2006, AZ: 31 C 211/06
Fiktiver UPE-Aufschlag ist erstattungsfähig und verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht
Urteil des AG Potsdam vom 07.03.2006, AZ: 21 C 123/05
Zur Berücksichtigung eines UPE-Aufschlags bei fiktiver Abrechnung
Urteil des AG Iserlohn vom 15.02.2006, AZ: 40 C 89/05
UPE-Aufschlag erstattungsfahig
Urteil des AG Unna vom 06.02.2006, AZ: 16 C 40/06
10%iger UPE-Aufschlag für Ersatzteile ist erstattungsfähig
Urteil des AG Wiesbaden vom 27.01.2006, AZ: 92 C 5129/05 - 28
Verbringungskosten und UPE-Aufschlag sind im Rahmen fiktiver Abrechnung unstreitig zu ersetzen
Urteil des AG Herne vom 04.01.2006, AZ: 20 C 476/05
UPE-Aufschlag, Verbringungskosten und Stundenverrechnungssätze einer Vertragswerkstatt sind im Rahmen fiktiver Abrechnung zu ersetzen
Urteil des AG Braunschweig vom 22.12.2005, AZ: 121 C 3127/05
10%iger UPE-Aufschlag für Ersatzteile ist zu berücksichtigen
Urteil des AG Lüdinghausen vom 30.11.2005, AZ: 11 C 259/05
Bei fiktiver Abrechnung sind Verbringungskosten, UPE-Aufschlag und Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt zu erstatten, nicht jedoch die Kosten einer Nachbesichtigung
Urteil des AG Hamburg-Harburg vom 09.06.2005, AZ: 648 C 88/05
Fiktiver UPE-Aufschlag erstattungsfähig
Urteil des LG Aachen vom 07.04.2005, AZ: 6 S 200/04
Fiktive UPE-Aufschläge erstattungsfähig
Urteil des AG Saarbrücken vom 23.02.2005, AZ: 3 C 291/04
UPE-Aufschlag bei Abrechnung auf Gutachtenbasis
Urteil des AG Bielefeld vom 26.01.2005, AZ: 17 C 1143/04
UPE-Aufschlag (hier 10 %) auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfahig
Urteil des AG Hattingen vom 18.01.2005, AZ: 7 C 157/04
Ersatz des UPE-Aufschlag einer ortsnahen Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung
Urteil des AG Bad Oeynhausen vom 23.07.2004, AZ: 20 C 173/04
Zur Erstattung fiktiver UPE-Aufschläge
Urteil des AG Darmstadt vom 16.06.2004, AZ: 309 C 500/03
10%iger UPE-Aufschlag für Ersatzteile ist erstattungsfähig
Urteil des AG Augsburg vom 23.02.2004, AZ: 17 C 157/04
Kläger kann auch im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung den UPE-Aufschlag verlangen
Urteil des LG Saarbrücken vom 25.09.2003, AZ: 2 S 219/02
Fiktiver UPE-Aufschlag erstattungsfähig
Urteil des AG Bielefeld vom 05.08.2003, AZ: 42 C 456/03
UPE-Aufschläge und Stundenverrechnungssätze sind zu erstatten, auch wenn letztere die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze übersteigen
Urteil des AG Hannover vom 04.06.2002, AZ: 528 C 2052/02
Abrechnung auf Gutachtenbasis: UPE-Aufschlag und Verbringungskosten
Urteil des AG Neuss vom 02.02.2001, AZ: 39 C 5695/00
Ersatzfähigkeit von Verbringungskosten und UPE-Aufschlag bei Abrechnung auf Gutachtenbasis
Urteil des AG Potsdam vom 04.08.2000, AZ: 34 C 182/99
Ersatzfähigkeit von Verbringungskosten und UPE-Aufschlag bei Abrechnung auf Gutachtenbasis
Urteil des LG Wiesbaden vom 07.06.2000, AZ: 10 S 81/99
Ersatzfähigkeit von fiktiven Verbringungskosten und UPE-Aufschlag
Urteil des AG Büdingen vom 19.07.1999, AZ: 2 C 327/99 (21)
Ersatz von UPE-Aufschlag und fiktiver Verbringungskosten bei Abrechnung auf Gutachtenbasis
Urteil des AG Bochum vom 29.09.1998, AZ: 67 C 602/97
Ersatzfähigkeit von UPE-Aufschlag
